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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung:

 Wir suchen Verstärkung (m/w/d) für unseren Platzwart

Art der Beschäftigung: 
  • geringfügige Beschäftigung mit flexiblen Arbeitszeiten

Aufgaben:
  • Pflege der Tennisplätze und der Tennisanlage

Sie sollten mitbringen:
  • Spaß an der Gartenarbeit
  • Freude an handwerklichen Arbeiten im Freien


Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich und die Arbeitsgeräte werden von uns gestellt.

Saison: Mitte März bis Mitte November.
Mehr Informationen erhalten Sie von Thomas Andratschke - 0172 7601103.
Oder einfach direkt eine Bewerbung an info@tcumkirch.de schicken.

von Thomas Andratschke 10 Apr., 2024
von Thomas Andratschke 09 Apr., 2024
von Thomas Andratschke 09 Apr., 2024
28 März, 2023
Ab Mai: Wöchentlich freitags von 18:00 bis 20:00 Uhr
28 März, 2023
72 Sponsoren, 104% sichern den Erfolg des Crowdfunding Projektes des TC Umkirch Wow - 72 Sponsoren erzielen Euro 5200 und sichern den Erfolg unseres „Nachwuchsförderung und Jugendentwicklung“ Projektes. Die Größe der Crowd hat auch die Badenova zur großzügigen Unterstützung angehalten. Jedes Crowdmitglied wurde mit einem Zuschuss von Euro 10 begrüßt. Am Ende wurden Euro 1170 (inkl. Des Weihnachtsbonus) in unseren Topf geschüttet. Von dieser breiten und spontanen Unterstützung und dem damit entgegengebrachten Vertrauen sind wir überwältigt: Vielen Dank an alle Sponsoren! Die Umsetzung ist angelaufen. Erste Gespräche mit dem Trainerteam zum Mannschaftstraining und TennisCamps fanden bereits statt, um den Start in die kommende Saison zu ebnen. Wir freuen uns über diesen gelungenen Start in unser Jubiläums-Jahr. Herzliche Grüße Die Jugend & Vorstand des TC Umkirch’s
17 Juni, 2021
Tennis – Jugendcamp TC Umkirch Montag 16.08. bis Donnerstag 20.08.2021 von 09:00Uhr – 16:00Uhr (je nach Teilnehmerzahl kann die Uhrzeit noch abweichen) beim TC Umkirch unter der Leitung von Head Coach Luis Löffler Täglich 2 Tenniseinheiten à 90 Minuten und zusätzliches Koordinations- und Konditionstraining Trainingsschwerpunkte: Grund- und Spezialschläge, Volley, Smash, Aufschlag, Return, Übungs- und Spielformen Leistungs- und altersgerechte Trainingsgruppen Abwechslungsreiches Freizeitangebot unter Aufsicht Das Tenniscamp findet unter Berücksichtigung der Covid-19 Verordnungen und unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen statt. Bitte selbständig Verpflegung für die Mittagspause mitbringen. Kosten pro Camp Teilnehmer inkl. Getränke: Mitglieder TC Umkirch € 190,- (Geschwister € 350,-) Nichtmitglieder € 220,- (Geschwister € 410,-) Anmeldeschluss 23.07.2021 Info und Anmeldung bei Luis Löffler E-Mail: tennisschule.luisloeffler@gmail.com Tel.: 0157 58778480
10 Juni, 2021
Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden- Württemberg in der ab 7. Juni 2021 gültigen Fassung sowie die CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg in der ab 7. Juni 2021 gültigen Fassung. 1. Der Zutritt zur Sportstätte ist nicht erlaubt, wenn die Person: · in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder · die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Symptome sind Fieber ab 38°C, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma), Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)), aufweist, oder die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigert oder · erkennbar alkoholisiert ist. 2. Der Mindestabstand beträgt immer 1,5 m mit Ausnahme der anzuwendenden Haushaltsregel. Bei Unterschreitung des Mindestabstands ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 verpflichtend. 3. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises für alle Personen ab 6 Jahren mit Betreten der Sportanlage (§ 5 CoronaVO). Der amtlich anerkannte Test darf beim Betreten nicht älter als 24 Stunden sein. Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Ab Zuordnung der Sportstätte zur Inzidenzgruppe <35 entfällt die Vorlagepflicht für den ausschließlichen Aufenthalt im Freien. Sie entfällt nicht für die Sportausübung in der Tennishalle. 4. Die Teilnehmerzahl ist ab Öffnungsschritt 2 unbegrenzt. In Öffnungsschritt 1 ist sie auf 20 Personen begrenzt. 5. Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Nach Möglichkeit sollte ein Duschen mannschaftsintern erfolgen. Ein unnötiges Duschen ist zu vermeiden. Nach erfolgter Nutzung sind die Duschräume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Die Personenanzahl in unseren Duschen ist auf 2 Personen begrenzt, in den Umkleiden auf 2 Personen 6. Auf unnötiges Umarmen und das „Shake-Hand“ wird verzichtet. 7. Zuschauer*innen sind bei Wettkämpfen bei der Zuordnung der Sportstätte zur Inzidenzgruppe wie folgt erlaubt: · Öffnungsschritt 1 bis 100 Zuschauer*innen außen · Öffnungsschritt 2 bis 250 Zuschauer*innen außen, bis 100 innen · Öffnungsschritt 3 bis 500 Zuschauer*innen außen, bis 250 innen · Inzidenz < 50 bis 500 Zuschauer*innen außen, bis 250 innen · Inzidenz < 35 bis 500 Zuschauer*innen außen, bis 250 innen Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen sowie weiteres Funktionspersonal zählen nicht als Zuschauer*innen. 8. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Erfasst werden Familienname, Vorname, eine Telefonnummer, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportanlage. 9. Auf dem Gelände der Sportstätte oder Sportanlage sind der Ausschank und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken untersagt. Es sei denn, die allgemeine CoronaVO kommt zur Anwendung und beinhaltet eine abweichende Regelung. 10.Unwahrscheinliche Personenströme und Warteschlangen werden durch die anwesenden Mitglieder eigenverantwortlich aufgelöst. Viele sportliche Grüße der Vorstand
18 Mai, 2021
Liebe TCU-Mitglieder, liebe Eltern, liebe Kids, zunächst hoffen wir, dass Euch dieses Schreiben in guter Gesundheit erreicht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vorzeitig eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die auch einige Änderungen für den Tennissport mit sich bringen wird. Dies in einer Frage / Antwort Text Frage: Benötige ich für ein Tenniseinzel im Freien einen Test? Für ein Tenniseinzel im Freien wird kein Test benötigt, sofern sich ausschließlich zwei Haushalte auf dem jeweiligen Tennisplatz befinden. Frage: Benötige ich für ein Tennisdoppel im Freien einen Test? Für ein Tennisdoppel im Freien wird für jeden Teilnehmer ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Frage: Ist ein Tennisgruppentraining im Freien möglich? Ein Tennisgruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich. Es wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr teil, so entfällt die Testpflicht aller Teilnehmer und der Anleitungsperson. Zusammengefasst: Grundsätzlich müssen ALLE Doppelspielerinnen und -spieler und das Mannschaftstraining einen Nachweis über einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Coronatest mit sich führen (Alternativ gilt: Genesenen-Nachweis oder vollständigen Impfnachweis). Daher wurde bereits bei der Platz-Reservierung die neue Verordnung mit integriert. Bitte zuerst die Corona Auflage angeben im Anschluss der Spieltyp.
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